
Professioneller Winterdienst mit Dokumentation zur Haftungsabsicherung
Raum: Wolfenbüttel · Braunschweig · Salzgitter
Sicher durch jeden Winter.
Professioneller Winterdienst mit Dokumentation zur Haftungsabsicherung. Regional, schnell, zuverlässig und leistungsstark.
Unsere Spezialleistungen
Präzision und Zuverlässigkeit, wenn die Temperaturen sinken. Wir halten Ihre Wege frei und sicher mit modernster Technik.



Eisbeseitigung
Effektive Beseitigung von gefährlichem Glatteis für maximale Sicherheit.
Details ansehenDokumentation
Lückenlose Dokumentation aller Einsätze für Ihre Rechtssicherheit. Jede Räumung wird protokolliert und ist für Sie jederzeit abrufbar.


Bereit für den ersten Frost?
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem Winterdienst-Plan. Wir überwachen die Wetterlage rund um die Uhr, damit Sie ruhig schlafen können.
Jetzt Verfügbarkeit prüfenWir übernehmen Winterdienst auf jeder Fläche für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.
Pünktlichkeit und Verlässlichkeit haben für uns oberste Priorität. Mit hoher Einsatzbereitschaft und klar strukturierten Abläufen sorgen wir dafür, dass Ihre Flächen jederzeit sicher und begehbar bleiben.
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz und übernehmen Schneeräumung & Glättebekämpfung auf folgenden Flächen:
Gewerbe & Handel
Wohnen & Verwaltung
Wege & Barrierefreiheit
Unser Anspruch an Qualität & Service
Unser Anspruch ist es, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität im Winterdienst auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Wir verstehen unsere Arbeit als verantwortungsvolle Aufgabe gegenüber unseren Kunden und der Öffentlichkeit.
Zuverlässigkeit & Einsatzbereitschaft
Wir sind jederzeit einsatzbereit und reagieren schnell sowie flexibel auf Wetterveränderungen. Durch strukturierte Einsatzplanung und moderne Technik stellen wir sicher, dass unsere Leistungen termingerecht und effizient erbracht werden.
Sicherheit & Verantwortung
Die Sicherheit von Menschen steht für uns an erster Stelle. Mit fachgerechter Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung minimieren wir Risiken und sorgen für verkehrssichere Flächen.
Transparenz & Vertrauen
Wir arbeiten nachvollziehbar und kundenorientiert. Auf Wunsch dokumentieren wir unsere Einsätze lückenlos mit Zeit-, Orts- und Fotodaten.
Qualität & Professionalität
Unser erfahrenes und geschultes Personal steht für eine professionelle Ausführung bis ins Detail. Wir setzen auf klare Prozesse, moderne Softwarelösungen und die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Leistungen.
Nachhaltigkeit & Werterhalt
Neben der Sicherheit legen wir Wert auf den langfristigen Erhalt und die Pflege von Außenanlagen. Durch ergänzende Grünpflege bieten wir eine ganzjährige Betreuung aus einer Hand.
Partnerschaft & Kundennähe
Wir verstehen uns als verlässlicher Partner unserer Kunden. Individuelle Anforderungen nehmen wir ernst und entwickeln passgenaue Lösungen. Persönlich, verbindlich und serviceorientiert.
Dieses Leitbild ist die Grundlage unseres täglichen Handelns und unser Versprechen an unsere Kunden!
Winterdienstpflicht: Was Sie wissen müssen
Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Verwalter sind Sie gesetzlich zur Räumung und Streuung verpflichtet. Wir erklären Ihnen, was gilt und wie Sie sich rechtlich absichern.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit beim Grundstückseigentümer. Die Durchführung des Winterdienstes kann jedoch an eine Hausverwaltung oder einen externen Dienstleister übertragen werden.
Wann muss geräumt werden?
An Werktagen gilt in der Regel: Gehwege müssen bis spätestens 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein. An Sonn- und Feiertagen verlängert sich diese Frist häufig bis 9:00 Uhr.
Was muss geräumt werden?
Geräumt werden müssen in der Regel alle dem Grundstück zugeordneten Gehwegflächen in ausreichender Breite, mindestens so breit, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können.
Haftung bei Unfällen
Kommt jemand auf einem nicht oder unzureichend geräumten Weg zu Schaden, haftet der Verantwortliche für entstandene Schäden, sowohl materiell als auch für Schmerzensgeld.
Übertragung auf Dienstleister
Die Winterdienstpflicht kann rechtswirksam auf einen externen Dienstleister übertragen werden. Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung.
Welche Streumittel sind erlaubt?
In vielen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz auf privaten Gehwegen aus Umweltschutzgründen eingeschränkt oder verboten. Erlaubt sind in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat.
Wir übernehmen Ihre Winterdienstpflicht. Zuverlässig und lückenlos dokumentiert.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir kümmern uns um alles und sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Jetzt Angebot anfordernFür wen wir tätig sind.
Winterdienst funktioniert nur mit individuellen Lösungen. Wir betreuen jeden Auftraggeber persönlich und liefern verlässliche Ergebnisse, pünktlich und rechtssicher.
Privatkunden
Sorglose Wintermonate für Eigenheimbesitzer. Wir befreien Ihre Gehwege und Einfahrten pünktlich von Schnee und Eis.
Gewerbekunden
Haftungsschutz und Betriebssicherheit für Ihr Unternehmen. Wir sichern Parkplätze, Lieferzonen und Betriebsgelände.
WEG & Verwaltungen
Zuverlässige Entlastung für Immobilienverwalter. Wir übernehmen die Räumpflicht und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos.
Öffentliche Auftraggeber
Sicherheit für kommunale Flächen. Ob Schulen, Behörden oder öffentliche Plätze: Wir arbeiten nach klaren Vorgaben und sichern zuverlässig ab.
Tipps & Ratgeber
Wissen rund um Winterdienst, Verkehrssicherung und rechtliche Absicherung.
Alles, was Sie wissen möchten
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Winterdienst, Haftung und Ablauf.
Grundstückseigentümer und Vermieter tragen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht und damit im Schadensfall die Haftung. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir diese Pflicht vertraglich für die vereinbarten Flächen.
Ja, das ist sogar einer der Hauptgründe, warum Unternehmen und Hausverwaltungen auf uns setzen. Durch einen Winterdienstvertrag übertragen Sie die Räum- und Streupflicht rechtswirksam auf unser Unternehmen.
In den meisten Gemeinden gilt: an Werktagen bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Unsere Teams starten in der Region bereits ab 4:00 Uhr morgens.
Wir beobachten kontinuierlich Wetter- und Temperaturentwicklungen und beginnen bereits ab 4:00 Uhr morgens. Bei angekündigtem Frost oder Schneefall setzen wir unsere Teams vorausschauend ein.
Die Kosten hängen von der Fläche, dem Objekt, dem Leistungsumfang und der gewünschten Einsatzfrequenz ab. Wir arbeiten mit fairen Saisonpauschalen, damit Sie planbare Kosten haben.
So oft wie nötig. Bei anhaltendem Schneefall wiederholen wir die Räumung mehrfach am Tag. Unsere Teams sind in der Region stationiert, was kurze Anfahrtswege garantiert.
Ja, selbstverständlich. Schnee und Eis kennen keinen Feierabend und wir auch nicht. Unsere Teams sind 7 Tage die Woche, auch an Sonn- und Feiertagen, im Einsatz.
Wir setzen ausschließlich auf ökologisch verträgliche Streumittel, abgestimmt auf die jeweilige Fläche, den Untergrund und die Witterung.
Noch eine andere Frage?
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